Obligatorisch

Obligatorisch Daten Schiessplatz Bunihus Flühli

Samstag, 30. März 202413.30 Uhr – 15.30 Uhr1. Obligatorisch
Freitag, 7. Juni 202418.00 Uhr – 20.00 Uhr2. Obligatorisch
Samstag, 31. August 202413.30 Uhr – 15.30 Uhr3. Obligatorisch


Schiesspflicht

2024 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2023 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.

Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht,  so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.

Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.

Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

AdA welche beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2024 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen) geschossen haben.

Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:
– mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
– höchstens 3 Nuller geschossen wurden.

Sofern Fragen zur Schiesspflicht vorhanden sind, stehen wir gerne zur Verfügung. Sämtliche weiteren Informationen zum Schiesswesen ausser Dienst sind auf der Internetseite des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport zu finden.


Mitnehmen

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
– Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten;
– Dienstbüchlein;
– Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis;
– Amtlicher Ausweis;
– Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug;
– Persönlicher Gehörschutz.


Programm

5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4


Waffe ins Eigentum übernehmen

Es besteht die Möglichkeit, die persönliche Dienstwaffe nach Beendigung der Wehrpflicht ins Eigentum zu übernehmen. Weiter Informationen findest du

Ansonsten stehen auch wir bei Fragen zur Verfügung.

Nach oben scrollen