Obligatorisch Daten Schiessplatz Bunihus Flühli
Samstag, 19. April 2025 | 13.30 Uhr – 15.30 Uhr | 1. Obligatorisch |
Freitag, 6. Juni 2025 | 18.00 Uhr – 20.00 Uhr | 2. Obligatorisch |
Samstag, 30. August 2025 | 13.30 Uhr – 15.30 Uhr | 3. Obligatorisch |
Schiesspflicht
2025 sind folgende Angehörigen der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2024 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahre, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2025 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:
– mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
– höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Sofern Fragen zur Schiesspflicht vorhanden sind, stehen wir gerne zur Verfügung. Sämtliche weiteren Informationen zum Schiesswesen ausser Dienst sind auf der Internetseite des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport zu finden.
Mitnehmen
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
– Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten;
– Dienstbüchlein;
– Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis;
– Amtlicher Ausweis;
– Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug;
– Persönlicher Gehörschutz.
Programm
5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
Waffe ins Eigentum übernehmen
Es besteht die Möglichkeit, die persönliche Dienstwaffe nach Beendigung der Wehrpflicht ins Eigentum zu übernehmen. Weiter Informationen findest du
Ansonsten stehen auch wir bei Fragen zur Verfügung.