1. Obligatorisches Programm

1.4.21 – Am kommenden Karsamstag, 3. April 2021, führt die Sportschützengesellschaft Schüpfheim auf dem Schiessplatz Bunihus in Flühli das erste Obligatorische Programm dieses Jahres durch. Das Programm kann von 13.30 bis 15.30 Uhr geschossen werden.


Etwas aufwändiger, aber infolge der grosszügigen Platzverhältnisse gut lösbar präsentiert sich auch in diesem Zusammenhang die Situation im Hinblick auf COVID-19. Oberstes Gebot ist, dass Personen, welche Krankheitssymptome verspüren, zu Hause bleiben. Daneben gelten die von Bund und Kanton vorgegebenen Massnahmen zur Umsetzung des Schutzkonzeptes. D.h. es gilt auf dem gesamten Areal des Schiessplatzes Bunihus in Flühli eine Maskenpflicht. Weitere Massnahmen, wie z.B. die Händedesinfektion sowie die maximal zulässige Anzahl Personen im Schiessstand werden vor Ort strikte umgesetzt.
Da die Schiesspflicht für pflichtige Angehörige der Armee dieses Jahr (im Vergleich zum Vorjahr) wieder erfüllt werden muss, haben die Vorstände der an der Organisation beteiligten Schützenvereine beschlossen, den pflichtigen Schützen die Möglichkeit für die Erfüllung der Pflicht planmässig anzubieten; nicht zuletzt auch darum, weil die Durchführung des Anlasses in dieser Art gemäss den vom BASPO und SSV vorgegebenen Schutzbestimmungen legitimiert ist.
Wie jedes Jahr werden die Schützen gebeten, das Dienstbüchlein (blau) und den Militärischen Leistungsausweis (grün; Schiessbüchlein) sowie die Schiessaufforderung mit den Klebeetiketten (sofern vorhanden) mitzubringen. Um möglichst wenig Aufenthaltszeit im Schiessstand zu beanspruchen, wird den Schützen empfohlen, ihre Waffe bereits zu Hause schiessfertig zu machen (insb. Ausstossen des Laufes). Wie immer ist eine fachkundige Betreuung vor Ort durch die Schützenmeister sichergestellt.

1. Obligatorisches Programm
Nach oben scrollen